Auch wenn vor dem Gesetz alle gleich sind, sind doch nicht alle gleich

Nach dem ich drei Winter in meiner Werkstatt mit Holz gefeuert habe, darf ich das, nach Auslegung unserer zuständigen Behörde, nicht mehr. Dem Willen der Gesetztesvertreter muss ich mich beugen, ob ich will oder nicht.

Das hat natürlich weitreichende Konsequenzen. Ich kann in einer kalten Werkstatt keine Kurse anbieten. Desshalb sehe ich mich gezwungen, erst wieder ab Mai 2013 Kurse anbieten zu können. Wenn die Heizperiode entgültig vorbei ist, und in meiner Werkstatt wieder angnehmere Temperaturen herrschen.

Diesen Entscheid habe ich nicht einfach so gefällt. In diesem Jahr durfte ich vor allem im Januar und Februar sehr viele Kurstage durchführen. Wer im Besitzh von Geschenkgutscheinen ist, und diese nicht ab Mai 2013 einlösen kann, dem werden diese Gutscheine rückvergüten. Bitte per Mail oder Telefon melden.

 

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